Für bewilligte Hilfsmittel können auch die Stromkosten erstattet werden. Dies geht auch 4 Jahre rückwirkend. Ein entsprechendes Formular kann wie folgt aussehen:
Für bewilligte Hilfsmittel können auch die Stromkosten erstattet werden. Dies geht auch 4 Jahre rückwirkend. Ein entsprechendes Formular kann wie folgt aussehen: